Meldung vom 30.03.2021

Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Öffnung von Einzelhandel, kulturellen Einrichtungen, Bibliotheken, Zoos, botanischen Gärten und Sportbetrieb

Pressemitteilung des Landkreises Vorpommenr-Rügen

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Seit dem 8 März 2021 bis zum 31. März 2021 ist durch eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen geregelt, dass das Einkaufen im Einzelhandel, der Besuch von kulturellen Einrichtungen, Bibliotheken, Zoos oder auch botanischen Gärten ohne Terminvereinbarung möglich ist. Ebenso ist kontaktfreier Sportbetrieb in kleinen Gruppen mit maximal 10 Personen im Freien auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen gestattet.

Dies war nach der geltenden Corona Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern möglich, weil der Landkreis zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung eine Inzidenz von unter 50 (weniger als 50 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Erreger innerhalb der letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohnern) hatte.

Nun liegt die Inzidenz im Landkreis derzeit zwar bei über 80 – das Infektionsgeschehen wird allerdings als nicht diffuse eingeschätzt. Das heißt, das Gesundheitsamt des Landkreises ist in der Lage, die Infektionswege nachzuvollziehen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Aus diesem Grund verlängert der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen die oben genannte Allgemeinverfügung bis zum 5. April 2021. Eine weitere Verlängerung ist nach der Landesverordnung ausgeschlossen.

Ab dem 6. April 2021 gelten dann die in der aktuellen Corona Verordnung des Landes einheitlichen neuen Regelungen für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Öffnung von Einzelhandel, kulturellen Einrichtungen, Bibliotheken, Zoos, botanischen Gärten und Sportbetrieb

Allgemeinverfügung zur Öffnung von Einzelhandel, kulturellen Einrichtungen, Bibliotheken, Zoos, botanischen Gärten und Sportbetrieb