Deutsche Stiftung Welterbe: Kuratorium dankt Dr. Hans Caspary und Thomas Beyer
Nach der Kuratoriumssitzung 2025 der Deutschen Stiftung Welterbe am 4. September im Rathaus in Wismar - gab es zwei Verabschiedungen. Zum einen wurde Bürgermeister Thomas Beyer gedankt, der noch bis September 2025 den Vorsitz der Stiftung innehat und dann an den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Alexander Badrow, übergibt. Die Sitzung am 4. September war seine letzte als Stiftungsvorsitzender. Die Kuratoriumsvorsitzende Dr. Birgitta Ringbeck dankte Thomas Beyer für seine Arbeit und überreichte ihm unter anderem einen großen Blumenstrauß.
Mit Blumen und vielen guten Wünschen wurde außerdem das langjährige Kuratoriumsmitglied Dr. Hans Caspary verabschiedet. Dem in Mainz lebenden Kunsthistoriker und ehemaligen rheinland-pfälzischen Landesoberkonservator a.D. ist letzlich die Gründung der Deutschen Stiftung Welterbe im Jahr 2001 zu verdanken.
"In den vergangenen Jahren ist es uns gelungen, viele gefährdete Welterbestätten mit finanziellen Zuwendungen zu unterstützen", sagte Hans Caspary, der auch Delegierter der Bundesrepublik Deutschland beim UNESCO-Komitee für das Kultur- und Naturerbe der Welt war. "Wir konnten zuverlässige Partner finden, die sich so wie wir für den Erhalt von Denkmälern in ihrem geschichtlichen Wert engagieren."
Ziele der Deutschen Stiftung Welterbe
Derzeit befinden sich mehr als 1000 Stätten auf der Welterbeliste der UNESCO. Viele von ihnen sind unzureichend geschützt oder sogar in ihrem Erhalt gefährdet. Einige Staaten können keine Welterbestätten vorschlagen, weil das Geld und/oder das Know-how zur Antragstellung fehlen.
Ziel der Deutschen Stiftung Welterbe ist es, zur Ausgewogenheit der Welterbeliste beizutragen sowie in ihrem Erhalt gefährdete Welterbestätten zu unterstützen. Vor allem finanzschwache Staaten sollen mit Hilfe der Stiftung die Chance erhalten, ihr kulturelles und natürliches Erbe zu erhalten und zu schützen.
Gegründet wurde die Deutsche Stiftung Welterbe im April 2001 von den Hansestädten Stralsund und Wismar. Während der Erarbeitung ihres eigenen Welterbeantrags haben sich beide Städte intensiv mit der Idee der Welterbekonvention von 1972 auseinander gesetzt.
Der wichtigste Grundsatz dieser Konvention ist die gemeinsame Verantwortung aller Menschen für das kulturelle und natürliche Erbe der Welt. Zu diesem Konzept der globalen Verantwortung will die Welterbestiftung aktiv beitragen. Aus eigener Erfahrung wissen die Initiatoren, wie komplex, zeitintensiv und kostenaufwändig die Vorbereitung eines Welterbe-Antrags ist. In vielen Ländern sind die Mittel und das nötige Know-how, die geforderten Unterlagen zu erstellen und vor allem den Schutz ihres Erbes sicherzustellen, nicht vorhanden. Das ist ein Ansatzpunkt für die Welterbestiftung.
Der zweite Ansatzpunkt liegt bei Stätten, die bereits in die Welterbeliste aufgenommen wurden, ihr Erbe aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht adäquat schützen und erhalten können. Oft sind auch hier finanzielle Schwierigkeiten das Grundproblem, aber auch mangelndes Interesse der politisch Verantwortlichen, politische Unruhen oder fehlendes Know-how spielen eine wichtige Rolle.
Quelle: Deutsche Stiftung Welterbe