Bauen ohne Umwege: Genehmigungsfreistellung jetzt online beantragen
Die Hansestadt Stralsund erweitert ihr digitales Serviceangebot: Ab sofort können Anträge auf Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V bequem und vollständig digital über das städtische Serviceportal OpenR@thaus eingereicht werden.
Die Genehmigungsfreistellung ermöglicht es, bestimmte Bauvorhaben – darunter Wohngebäude, Nebengebäude sowie sonstige bauliche Anlagen – ohne förmliches Baugenehmigungsverfahren zu realisieren, sofern das Vorhaben den Festsetzungen eines geltenden Bebauungsplans entspricht, die Erschließung gesichert ist und die erforderlichen Unterlagen bei der Stadt eingereicht werden. Bereits einen Monat nach Einreichung der vollständigen Unterlagen darf – sofern die Stadt kein Genehmigungsverfahren verlangt – mit dem Bau begonnen werden.
Die neue Online-Dienstleistung im Serviceportal der Hansestadt Stralsund, OpenR@thaus, ersetzt ab dem 1. Juli 2026 den bisherigen Papierweg und bietet erhebliche Vorteile: Unterlagen können jederzeit und ortsunabhängig hochgeladen und der Verfahrensstand digital nachverfolgt werden. Entscheidend ist dabei, dass vollständig digital eingereichte Unterlagen von der Verwaltung schneller geprüft und bearbeitet werden können. Gerade für Architekturbüros bedeutet dies eine deutliche Entlastung im Projektablauf und mehr Planungssicherheit für ihre Auftraggeber.
Informationen zu den geltenden Bebauungsplänen in Stralsund, die überwiegend Voraussetzung für die Genehmigungsfreistellung sind, finden sich unter: stralsund.de – Bebauungspläne
Den Online-Dienst zur Genehmigungsfreistellung erreichen Sie direkt unter:
service.stralsund.de – Genehmigungsfreistellung beantragen